Corona Hygienekonzept 20.08.21
Maßnahmen zur Weiterführung des Spiel-/Trainingsbetriebes der Fußballabteilungen unter Berücksichtigung der CoronaSchVO
Der TSV Heimaterde e.V. ist sich seiner besonderen Verantwortung bewusst, in Zeiten der Coronakrise den Spiel-/Trainingsbetrieb weiterzuführen. Dabei haben wir Vorschriften der aktuellen CoronaSchVO, sowie die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu Grunde gelegt, um die nachfolgenden Maßnahmen für die Durchführung des Spiel-/Trainingsbetriebs zu entwickeln.
Bei Nichtbeachtung behält sich der Verein vor einzelne Personen den Zutritt auf unserer gesamten Anlage zu untersagen.
Jeder hat grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht und für die Einhaltung der Regeln zu sorgen.
Folgende Regelungen und Inhalte sind ab einem Inzidenzwert ab 35 verpflichtend
Allgemeine Regelung des MSS/ MSB
Bei Veranstaltungen auf städt. Sportanlagen unter freiem Himmel sieht die neue Coronaschutzverordnung bei der Sportausübung auch bei der aktuellen Inzidenz über 35 keinerlei Beschränkungen mehr vor.
Die Zuschauerinnen und Zuschauer müssen zu fremden Personen einen Mindestabstand von 1,5 m sicherstellen. In Warteschlangen z. B. am Eingang besteht grundsätzlich für alle Maskenpflicht, ebenso beim Betreten von Innenräumen wie Gastronomie, Toiletten u. ä. Diese Maskenpflicht gilt auch für die Sportlerinnen und Sportler.
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen und Warteschlangen.
Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen
1. Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Auf der gesamten Anlage besteht Maskenpflicht, sobald die Abstandsregelung auch im Außenbereich nicht mehr gewährleistet ist, dies gilt insbesondere für alle Innenräume.
2. Betreten / Verlassen des Sportplatzes
Die Platzanlage am Finkenkamp ist wieder wie gewohnt über den Haupt-, sowie Nebeneingänge erreichbar.
3. Aktive im Spiel-/Trainingsbetrieb, sowie Nutzung der Umkleiden/Duschen
Für den Spielbetrieb im Freien gibt es keinerlei Beschränkungen oder Auflagen mehr.
Besonderheit gilt den Umkleiden und Duschen, die nur von 3G konformen (geimpft, getestet, genesen) Personen genutzt werden dürfen. Hier steht jeder Trainer in der Verantwortung diese Auflage zu kontrollieren und durchzusetzen.
Für den 3G Nachweis gilt:
Für alle, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, gilt eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Für Kinder und Jugendliche gilt aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen, dass sie als getestete Person zählen. (Nachweis Schülerausweis)
Kinder bis zum Schuleintritt sind generell getesteten Personen gleichgestellt
Die Kontrolle der „3Gs“ obliegt dem jeweiligen Verein
4. Rückverfolgbarkeit
Eine Rückverfolgbarkeit ist generell nicht mehr notwendig, zum eigenen Schutz bieten wir weiterhin die Möglichkeit sich über die LucaApp digital per QR-Code oder manuell als Gast unserer Vereinsanlage einzuchecken
5. Materialcontainer
Beim Herausholen der Spiel-/Trainingsmaterialien ist ebenso auf die geltenden Hygienemaßnahmen zu achten. Hierbei dürfen die entsprechenden Materialräume, sowie der Materialcontainer nur von 3G konformen Personen oder einzeln unter Einhaltung der AHA+L Regelung betreten werden.
6. Zuschauer / Eltern
Zuschauer und Eltern sollen den eingezäunten Bereich der Sportanlage weiterhin nicht betreten, um Engpässe zu vermeiden. Auf der gesamten Anlage gilt die CoronaSchVO, demnach gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen.
7. Nutzung des Clubheims und der sanitären Anlagen (Toiletten)
Da wir vor allem beim Spielbetrieb nicht sicherstellen können, dass alle Anwesenden 3G konform sind, gelten in allen frei zugänglichen Innenräumen grundsätzlich die AHA+L Regeln.
Das Clubheim, sowie die sanitären Anlagen (Toiletten) dürfen daher nur einzeln und mit einem Mundnasenschutz betreten werden.
8. Hygiene
Alle Besucher, die die Platzanlage betreten, sollten sie sich die Hände gewaschen oder desinfiziert haben. Dies kann bereits vor dem Betreten der Anlage geschehen (zu Hause, auf der Arbeit etc.). Sofern für die Anfahrt der öffentliche Personennahverkehr genutzt wird, müssen sich auf der Sportanlage erneut die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
9. Gültigkeit
Dieses Hygienekonzept tritt am 20.08.2021, 00:00 Uhr in Kraft.
Die Abteilungsleiter der Fußballabteilungen