Teilnahme an JHV am 27.08.2021 nach 3G-Regel
Da seit dem 20. August in NRW die sogenannte „3G-Regel“ ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 gilt, die aktuell überschritten ist, ist eine Teilnahme an unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung, zu der alle volljährigen Vereinsmitglieder fristgemäß eine Einladung erhalten haben, nur möglich für diejenigen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ein entsprechendes Zertifikat ist vor dem Zutritt zur Veranstaltung vorzulegen. Für den Test vorzulegen ist entweder ein negativer Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.